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   KG, 03.04.2014 - 17 UF 27/14   

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https://dejure.org/2014,15827
KG, 03.04.2014 - 17 UF 27/14 (https://dejure.org/2014,15827)
KG, Entscheidung vom 03.04.2014 - 17 UF 27/14 (https://dejure.org/2014,15827)
KG, Entscheidung vom 03. April 2014 - 17 UF 27/14 (https://dejure.org/2014,15827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Bestellung eines Verfahrensbeistandes im einstweiligen Anordnungsverfahren zur elterlichen Sorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Bestellung eines Verfahrensbeistandes im einstweiligen Anordnungsverfahren zur elterlichen Sorge

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Bestellung eines Verfahrensbeistandes im einstweiligen Anordnungsverfahren zur elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 12.08.2011 - 8 WF 130/11

    Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für eine Änderung des Sorgerechts;

    Auszug aus KG, 03.04.2014 - 17 UF 27/14
    Hiermit in Einklang steht daher auch die von der Mutter in der Beschwerdeschrift zitierte Entscheidung des OLG Hamm vom 12.08.2011 - 8 WF 130/11 - (veröffentlicht in FamRZ 2012, 726 [Leitsatz] und FamFR 2012, 113 (Leitsatz + Kurzwiedergabe]), das insoweit einen Zeitraum von 4 ½ Monate für ausreichend erachtet hat.
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02

    Anordnung; Beschwerde; Umgangsrecht; elterliche Sorge;

    Auszug aus KG, 03.04.2014 - 17 UF 27/14
    Denn die Abänderung einer einstweiligen Anordnung, die - wie hier - zu einer neuerlichen Aufenthaltsveränderung des Kindes führen würde, entspricht in der Regel nicht dessen Wohl, weil ihm ein mehrfacher Wechsel von Aufenthaltsort und Bezugsperson(en) nicht zuzumuten ist (ebenso OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306 ; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 210 ; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1478 ; FamRZ 2009, 432 , jeweils m.w.N.z.Rspr.).
  • OLG Hamm, 31.05.2006 - 5 WF 113/06

    Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Auszug aus KG, 03.04.2014 - 17 UF 27/14
    Denn die Abänderung einer einstweiligen Anordnung, die - wie hier - zu einer neuerlichen Aufenthaltsveränderung des Kindes führen würde, entspricht in der Regel nicht dessen Wohl, weil ihm ein mehrfacher Wechsel von Aufenthaltsort und Bezugsperson(en) nicht zuzumuten ist (ebenso OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306 ; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 210 ; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1478 ; FamRZ 2009, 432 , jeweils m.w.N.z.Rspr.).
  • OLG Hamm, 16.07.2008 - 10 WF 87/08

    einstweilige Anordnung, Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts,

    Auszug aus KG, 03.04.2014 - 17 UF 27/14
    Denn die Abänderung einer einstweiligen Anordnung, die - wie hier - zu einer neuerlichen Aufenthaltsveränderung des Kindes führen würde, entspricht in der Regel nicht dessen Wohl, weil ihm ein mehrfacher Wechsel von Aufenthaltsort und Bezugsperson(en) nicht zuzumuten ist (ebenso OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306 ; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 210 ; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1478 ; FamRZ 2009, 432 , jeweils m.w.N.z.Rspr.).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2012 - 15 UF 132/12
    Auszug aus KG, 03.04.2014 - 17 UF 27/14
    Schließlich führt auch der Hinweis der Mutter auf die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 25.07.2012 - 15 UF 132/12 - (veröffentlicht in FamRB 2012, 343) zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Karlsruhe, 22.04.2024 - 18 WF 44/24

    Zurückverweisung eines Verfahrens wegen Auswahl des Vormunds aufgrund von

    Angesichts dessen kann vorliegend dahinstehen, ob auch eine Zurückverweisung auf Grundlage von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG in Betracht käme, wonach das Beschwerdegericht die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverweisen darf, wenn dieses in der Sache noch nicht entschieden hat (so für den Fall der unterbliebenen Bestellung eines Verfahrensbeistands: OLG Brandenburg vom 07.11.2023 - 13 UF 127/23, juris Rn. 12, und vom 25.07.2012 - 15 UF 132/12, juris Rn. 3; OLG Bamberg vom 07.08.2023 - 7 WF 153/23, juris Rn. 11 ff.; OLG Frankfurt vom 08.06.2021 - 6 UF 79/21, juris Rn. 11 ff.; a.A. KG vom 03.04.2014 - 17 UF 27/14, juris Rn. 13; Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Auflage 2024, § 69 FamFG Rn. 8).
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